Benutzungsordnung

  1. Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, das Vereinsgelände in der Fössestr. 105, Hannover zu betreten und Vereinsanlagen und Einrichtungen bestimmungsgerecht zu benutzen. Bei der Nutzung der Anlage wird ein verantwortungsvoller Umgang zur Vermeidung von Unfällen und Beschädigungen mit der Anlage sowie Rücksichtnahme auf andere Mitglieder vorausgesetzt.
  2. Der Vorstand kann beschließen, dass auch Dritten das Betreten oder die Nutzung der Anlage zum Zwecke des Unterrichts oder Übungsbetriebes bzw. zur Durchführung von Wettkämpfen oder sonstigen Veranstaltungen gestattet wird. Besondere Auflagen zur Durchführung derartiger Veranstaltungen werden für den Einzelfall geregelt und durch Aushang bekannt gegeben.
  3. Das Betreten des Vereinsgeländes sowie die Benutzung von Vereinsanlagen und Einrichtungen ist für Kinder unter 6 Jahren, sowie Personen mit körperlichen oder geistigen Gebrechen, die infolge dieser Leiden hilflos sind und einer Aufsicht bedürfen, nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson gestattet.
  4. Das Befahren der Skateanlagen mit Fahrrädern aller Art oder mit Inlineskates ist verboten. Das Befahren, Abstellen oder Reparieren von Kraftfahrzeugen, das Abladen von Müll und offenes Feuer sind verboten.
  5. Es besteht für alle Mitglieder eine Helmpflicht beim Skaten. Zudem wird das Tragen geeigneter Schutzausrüstung (z.B. Knie- und Ellenbogenschutz, etc.) empfohlen. Weiter wird der Abschluss einer eigenen Unfallversicherung empfohlen.
  6. Der Verein bestellt kein Aufsichtspersonal für den Skateplatz und die sonstigen Vereinsanlagen. Jedes erwachsene Vereinsmitglied ist zur umsichtigen und aufmerksamen Mitbeobachtung des Skatebetriebes im Rahmen einer allgemeinen zumutbaren Fürsorgepflicht für Dritte verpflichtet. Bei minderjährigen Mitgliedern wird eine Beaufsichtigung durch die Eltern empfohlen.
  7. Die Benutzung der Skateanlagen einschließlich aller anderen vereinseigenen Anlagen und Einrichtungen erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
    Für den Verein und seine Mitglieder besteht eine begrenzte Gruppenunfall- und Haftpflichtversicherung. Der Verein übernimmt im Rahmen der bestehenden Versicherungsverträge und in den Grenzen der dort genannten Versicherungssummen gegenüber dem Mitglied die Haftung für Schäden, die das Mitglied aus der gesetzlichen oder vertraglichen Haftung des Vereins oder seiner gesetzlichen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Hilfspersonen geltend machen kann. Die genannten Bedingungen können beim Vorstand eingesehen werden. Eine Haftung für fahrlässige Schädigung durch den Verein oder seiner Beauftragten wird ausgeschlossen, soweit diese Risiken nicht durch den bestehenden Versicherungsschutz des Vereins abgedeckt sind.
    Unfälle auf dem Vereinsgelände sind dem Vorstand gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Ein Verzug kann den Verlust des Versicherungsschutzes durch den Verein nach sich ziehen.
    Der Verein haftet nicht für Personen- oder Sach- bzw. Vermögensschäden, die Besuchern bzw. Benutzern des Vereinsgeländes und der Vereinsanlagen durch Dritte zugefügt werden.
    Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden, die an Fahrzeugen (auch Kinderwägen, Fahrrädern etc.) aller Art innerhalb oder außerhalb der Vereinsanlagen entstehen.
    Grundsätzlich regelt sich die Haftung für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Haftungsansprüche müssen unverzüglich beim Vorstand des Vereins angezeigt werden.
  8. Das Hausrecht wird durch den Vorstand ausgeübt. Jedes anwesende Mitglied des Vorstandes ist berechtigt, ein Skate- und Betretungsverbot für den laufenden Tag auszusprechen. Der Vorstand ist darüber unverzüglich zu informieren. Der Skatebetrieb kann aus technischen Gründen zeitweise untersagt werden.
  9. Diese Vereins- und Benutzungsordnung tritt zum 15.03.2012 in Kraft.